Ausbau von Mundlöchern: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | + | Ein freigelegtes [[Mundloch]] ist, vor allem wenn es vollständig ausgegraben wurde, durch Verwitterung des anstehenden Felsens meist nicht so standfest, dass dort jedermann eine Befahrung zugemutet werden kann. Aus diesem Grund wird es bis ins feste Gebirge hinein ausgebaut. Das „feste Gebirge” ist ein ähnlicher Begriff wie „sicherer Wanderweg”, wo es anfängt, sagt entweder eine Behörde (dann ist es fast am Erdmittelpunkt) oder jemand, der sich mit sowas auskennt (Bergmann, praktisch arbeitender Geologe, Befahrer...), dann wird dort ausgebaut, wo es gebräch und gefährlich ist. | |
| + | Beim Ausbau orientiert man sich daran, was an diesen oder vergleichbaren Anlagen in der historischen Betriebszeit vorhanden oder wenn man das nicht rauskriegt, was wenigstens gebräuchlich war. Es gibt in Sachsen entsetzliche Stilbrüche, bei denen beispielsweise ein Mundloch einer armen Grube, wo der Besitzer froh war, einen Korb und eine Keilhaue sein eigen zu nennen, mit einer pompösen Mauerung und Schlußstein wie ein königlicher Hauptstollen versehen wurde. Mal ganz davon abgesehen, daß diese „Denkmalpfleger” wenig Ahnung vom Gewölbesetzen hatten, alles mit Beton bekleckst ist und allgemein mehr erbärmlich als schön aussieht. Beim zur Zeit im Erzgebirge herrschenden Tourismusrummel werden Dinge getan, bei denen es einem Bergbauhistoriker kalt den Rücken herunterläuft. Um ein am Wege gelegenes Stollenmundloch für die abenteuerlustigen Touris zugänglich zu machen, wurde es mit einem diesmal wenigstens ordentlich gesetzten, aber früher nie so vorhanden gewesenen Gewölbe gesichert und vom Weg herunter zum Mundloch einige Stufen gebaut. Daß sich vor dem Mundloch eine Radstube befand, die mit dieser Aktion verbaut wurde, interessierte weder den Sanierungsbetrieb, der dieses wußte, noch den Auftraggeber. Wann endlich gründen frustrierte Historiker die „Aktionsfront zum Bereißen versauter Mundlöcher”?! | ||
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Aktuelle Version vom 3. Juli 2012, 06:27 Uhr
Ein freigelegtes Mundloch ist, vor allem wenn es vollständig ausgegraben wurde, durch Verwitterung des anstehenden Felsens meist nicht so standfest, dass dort jedermann eine Befahrung zugemutet werden kann. Aus diesem Grund wird es bis ins feste Gebirge hinein ausgebaut. Das „feste Gebirge” ist ein ähnlicher Begriff wie „sicherer Wanderweg”, wo es anfängt, sagt entweder eine Behörde (dann ist es fast am Erdmittelpunkt) oder jemand, der sich mit sowas auskennt (Bergmann, praktisch arbeitender Geologe, Befahrer...), dann wird dort ausgebaut, wo es gebräch und gefährlich ist.
Beim Ausbau orientiert man sich daran, was an diesen oder vergleichbaren Anlagen in der historischen Betriebszeit vorhanden oder wenn man das nicht rauskriegt, was wenigstens gebräuchlich war. Es gibt in Sachsen entsetzliche Stilbrüche, bei denen beispielsweise ein Mundloch einer armen Grube, wo der Besitzer froh war, einen Korb und eine Keilhaue sein eigen zu nennen, mit einer pompösen Mauerung und Schlußstein wie ein königlicher Hauptstollen versehen wurde. Mal ganz davon abgesehen, daß diese „Denkmalpfleger” wenig Ahnung vom Gewölbesetzen hatten, alles mit Beton bekleckst ist und allgemein mehr erbärmlich als schön aussieht. Beim zur Zeit im Erzgebirge herrschenden Tourismusrummel werden Dinge getan, bei denen es einem Bergbauhistoriker kalt den Rücken herunterläuft. Um ein am Wege gelegenes Stollenmundloch für die abenteuerlustigen Touris zugänglich zu machen, wurde es mit einem diesmal wenigstens ordentlich gesetzten, aber früher nie so vorhanden gewesenen Gewölbe gesichert und vom Weg herunter zum Mundloch einige Stufen gebaut. Daß sich vor dem Mundloch eine Radstube befand, die mit dieser Aktion verbaut wurde, interessierte weder den Sanierungsbetrieb, der dieses wußte, noch den Auftraggeber. Wann endlich gründen frustrierte Historiker die „Aktionsfront zum Bereißen versauter Mundlöcher”?!