Fundschächte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Juli 2012, 16:34 Uhr
Fundgrube
Als Fundgrube bezeichnet man ein Grubenfeld, in dem durch den Fundgrübner ein Erzvorkommen erschürft wurde. Die Fläche der Fundgrube betrug 42 Lachter in der Länge und 7 Lachter in der Breite.
Fundgrübner
Der Fundgrübner ist der Besitzer der Fundgrube, die er nach der Mutung verliehen bekommen hatte.
Fundschacht
Als Fundschacht wird der Schacht einer Fundgrube bezeichnet, auf dem nach der Verleihung des Grubenfeldes und der Erschürfung des Erzvorkommens über einen Schurf oder Schurfschacht die erste Förderung erfolgte