Markscheiderische Zeichen, Tafeln und Markierungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juli 2012, 06:34 Uhr
In diesem Kapitel sollen die Zeichen, Tafeln, Inschriften und Markierungen zusammengefasst werden, die in Folge von markscheiderischen Vermessungen geschlagen oder angebracht und Grenzen bzw. bestimmte Punkte und damit im Zusammenhang stehende Rechtsansprüche markieren, Grubenfeldgrenzen markieren, markscheiderische Vermessungspunkte darstellen oder sonstwie der Markierung oder Orientierung dienen. Die Zeichen oder Inschriften können durch Bergbeamte oder durch den jeweiligen Eigentümer (bzw. in dessen Auftrag) angebracht werden. Eine spezielle Gruppe, die Fund- und Gangtafeln, die auch hier einzuordnen wäre, wird allerdings gesondert in Kapitel 3 vorgestellt.