Erbstufe: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Handbuch
Nobi (Diskussion | Beiträge) |
Nobi (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Eine '''Erbstufe''' ist ein vom [[Markscheider]] oder [[Geschworener|Berggeschworenen}} in das[[Gestein]] oder den [[Ausbau|Grubenausbau]] eingeschlagenes Zeichen. | Eine '''Erbstufe''' ist ein vom [[Markscheider]] oder [[Geschworener|Berggeschworenen}} in das[[Gestein]] oder den [[Ausbau|Grubenausbau]] eingeschlagenes Zeichen. | ||
| − | Die ''Erbstufe'' bezeichnete die [[Markscheide]] eines [[Bergwerk]]es, oder die Grenze, bis zu welcher ein [[Erbstöllner]] befugt war seine [[Erbstollnrechte]] wahrzunehmen. | + | Die ''Erbstufe'' bezeichnete die [[Markscheide]] eines [[Bergwerk]]es, oder die Grenze, bis zu welcher ein [[Erbstöllner]] befugt war seine [[Erbstollngebühr|Erbstollnrechte]] wahrzunehmen. |
Version vom 1. August 2012, 09:39 Uhr
Eine Erbstufe ist ein vom Markscheider oder [[Geschworener|Berggeschworenen}} in dasGestein oder den Grubenausbau eingeschlagenes Zeichen.
Die Erbstufe bezeichnete die Markscheide eines Bergwerkes, oder die Grenze, bis zu welcher ein Erbstöllner befugt war seine Erbstollnrechte wahrzunehmen.