Lehenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Lehenschaft''' versteht man, die Rechte an einer [[Fundgrube]] oder einer [[Maaß]] an eine Gruppe von Personen zum [[Lehen]] zu geben.
  
Auch [[Gewerken]], die gemeinschaftlich eine [[Fundgrube|Grube]] betreiben, werden als Lehenschaft bezeichnet.
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Auch [[Gewerken]], die gemeinschaftlich eine [[Fundgrube|Grube]] betreiben, werden als ''Lehenschaft'' bezeichnet.
  
  
  
 
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Aktuelle Version vom 1. August 2012, 11:53 Uhr

Unter Lehenschaft versteht man, die Rechte an einer Fundgrube oder einer Maaß an eine Gruppe von Personen zum Lehen zu geben.

Auch Gewerken, die gemeinschaftlich eine Grube betreiben, werden als Lehenschaft bezeichnet.