Erz: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Erze''' werden im landläufig Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen verstanden. Um als Erz im Sinne des Berggestzes zu gelten, muß es nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muß auch technisch möglich sein diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall unterliegen dies Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum.
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Als '''Erze''' werden im landläufigem Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen bezeichnet. <br />
Bei der Gewinnung unterschied man je nach Gehalt des gesuchten Metalls, Stuferze, Scheiderze und Pocherze.
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Um als Erz im Sinne des [[Berggesetz]]es zu gelten, muss das [[Gestein]] nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muss auch technisch möglich sein, diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall, unterliegen diese [[Mineral]]e nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum.
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Bei der [[Gewinnung]] unterschied man je nach Gehalt des gesuchten Metalls in [[Stuferz]]e, [[Scheiderz]]e und [[Pocherz]]e.
  
  
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Aktuelle Version vom 4. August 2012, 15:05 Uhr

Als Erze werden im landläufigem Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen bezeichnet.

Um als Erz im Sinne des Berggesetzes zu gelten, muss das Gestein nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muss auch technisch möglich sein, diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall, unterliegen diese Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum.

Bei der Gewinnung unterschied man je nach Gehalt des gesuchten Metalls in Stuferze, Scheiderze und Pocherze.