Enterben: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Juli 2012, 22:17 Uhr
Eine Enterbung fand statt, wenn ein zweiter Erbstolln die zu enterbenden Gruben erreichte und die dazu benötigte Enterbungsteufe einbrachte. Damit gingen alle Rechte und auch die Erbstollngebühr auf den zweiten Erbstolln über.