Nutzung vorhandener Zugänge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Handbuch
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Inhalte aus dem Befahrerhandbuch zu übernehmen. Kategorie:Unfertige Artikel“)
 
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Inhalte aus dem Befahrerhandbuch zu übernehmen.
+
Zahlreiche Grubenanlagen wären über vorhandene Zugänge schnell und sicher erreichbar ([[Schaubergwerksanlagen]], alte Wasserkraftanlagen, zeitweilig während Verwahrungsmaßnahmen, und so weiter), wenn man diese nur benutzen dürfte! Der Hürdenlauf, den die [[Bergämter]] als zuständige Behörde (man bekommt dort Zustände, deshalb diese Bezeichnung) vor eine solche Befahrung setzen, ist im Kapitel 16.5 und, was wenige wissen, auch in einem wichtigen Werk der französischen Gegenwartskunst beschrieben [37]. Der bergamtliche Segen ist jedoch zur Befahrung genauso notwendig wie der TÜV, damit das Auto fährt. Daher sollte man sich vor umfangreichen Aufwältigungsarbeiten Gedanken machen, ob sich das Befahrungsziel nicht auf dem Weg über solche Zugänge erreichen läßt.
 +
 
 +
Am komplikationslosesten geht das, wenn man die oder einen der Schlüsselgewaltigen oder Grundstückseigentümer für die Sache begeistern kann. Dieser muß bei weitem nicht offiziell einer Befahrung zustimmen, für alle Beteiligten besser ist es (auch in Sachen Haftung bei eventuellen Unfällen!), wenn die Befahrungsmöglichkeit lediglich stillschweigend eingeräumt wird. Grade die Eigentümer von [[Huthäusern]] oder vergleichbarer Gebäude haben oft einigen Bezug zu den von ihnen bewohnten Anlagen und deren Vergangenheit, so daß sich die Nachfrage durchaus lohnen kann. Schaut der Betreffende dann mal in einer bestimmten Zeit grade nicht zum Fenster ´raus, ist den Befahrern schon geholfen und sie können sich dann bei Gelegenheit mit einigen schönen Fotos und Neuigkeiten oder einem bunten Stein von unter Tage revanchieren.
 +
 
 +
In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, daß man heutzutage von ziemlich jedem Schlüssel beim Schlüsseldienst in einer halben Stunde eine Kopie ziehen lassen kann. Wie schnell bleibt nicht bei einer amtlichen Befahrung mal ein Schlüssel außen stecken, den ein zufällig des Wegs kommender Befahrer kopieren lassen kann und so, ohne jemanden mit Verantwortlichkeiten unnötig zu belasten, einen sicheren Zugang zu einer Grube bekommt! Sind Schlösser mit den herkömmlichen Schießerkastenschlüsseln zu bedienen, so reicht übrigens ein Foto des Schlüssels aus, um einen solchen nachzuarbeiten, da diese Schlüssel in einer recht groben Rasterung hergestellt werden, die man durch Nachmessen an zwei Schlüsseln leicht herausbekommen kann.?
 +
 
 +
Auch die [[Bergsicherungs]]- und sonstigen Sanierungsbetriebe haben mittlerweile erkannt, daß ein DDR-Schloß, ein loses Brett oder ein etwas weiter Abstand zwischen zwei Balken einer [[Bühne]] in einem sichtgeschützten Winkel günstiger ist, als jede Woche das Schloß oder am besten gleich die ganze Tür zu wechseln. Umgekehrt sollte man bei Befahrung eines solchen Objektes erst mal nach einem solchen „weichen“ Weg des Hereinkommens suchen und diesen nach der Befahrung entsprechend wieder schließen, als gleich zu böser Gewalt zu greifen. Hier ist aber Verantwortung auch von Seiten der Befahrer gefragt. Wer solche Gelegenheiten mißbraucht, um seine private Werkzeugkiste zu füllen oder groben Unfug unter Tage zu verüben, braucht sich über Frust auf beiden Seiten nicht wundern.
 +
 
 +
Natürlich gibt es auch hunderte Spießer oder amtlich angelegte Personen, bei denen man durch Logik oder Argumente nichts erreicht. Da muß man sich eben selber helfen und sehen, ob und wie man einen vorhandenen Zugang nutzen kann. Da feiert dann ein Bergbautraditionsverein auf einer fauligen Holzbühne Mettenschichten und lobpreist im Geiste Diederich Heßlings die Obrigkeit und weigert sich stur, Befahrern durch kurzes Weggucken die Möglichkeit zu geben, in den sich unter dieser Bühne befindlichen Schacht abzuseilen. "Es könnte ja was passieren“. Dagegen ist kein Kraut gewachsen - und wenn doch, ist es verboten!?
  
  
 
[[Kategorie:Unfertige Artikel]]
 
[[Kategorie:Unfertige Artikel]]

Aktuelle Version vom 6. Juli 2012, 05:41 Uhr

Zahlreiche Grubenanlagen wären über vorhandene Zugänge schnell und sicher erreichbar (Schaubergwerksanlagen, alte Wasserkraftanlagen, zeitweilig während Verwahrungsmaßnahmen, und so weiter), wenn man diese nur benutzen dürfte! Der Hürdenlauf, den die Bergämter als zuständige Behörde (man bekommt dort Zustände, deshalb diese Bezeichnung) vor eine solche Befahrung setzen, ist im Kapitel 16.5 und, was wenige wissen, auch in einem wichtigen Werk der französischen Gegenwartskunst beschrieben [37]. Der bergamtliche Segen ist jedoch zur Befahrung genauso notwendig wie der TÜV, damit das Auto fährt. Daher sollte man sich vor umfangreichen Aufwältigungsarbeiten Gedanken machen, ob sich das Befahrungsziel nicht auf dem Weg über solche Zugänge erreichen läßt.

Am komplikationslosesten geht das, wenn man die oder einen der Schlüsselgewaltigen oder Grundstückseigentümer für die Sache begeistern kann. Dieser muß bei weitem nicht offiziell einer Befahrung zustimmen, für alle Beteiligten besser ist es (auch in Sachen Haftung bei eventuellen Unfällen!), wenn die Befahrungsmöglichkeit lediglich stillschweigend eingeräumt wird. Grade die Eigentümer von Huthäusern oder vergleichbarer Gebäude haben oft einigen Bezug zu den von ihnen bewohnten Anlagen und deren Vergangenheit, so daß sich die Nachfrage durchaus lohnen kann. Schaut der Betreffende dann mal in einer bestimmten Zeit grade nicht zum Fenster ´raus, ist den Befahrern schon geholfen und sie können sich dann bei Gelegenheit mit einigen schönen Fotos und Neuigkeiten oder einem bunten Stein von unter Tage revanchieren.

In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, daß man heutzutage von ziemlich jedem Schlüssel beim Schlüsseldienst in einer halben Stunde eine Kopie ziehen lassen kann. Wie schnell bleibt nicht bei einer amtlichen Befahrung mal ein Schlüssel außen stecken, den ein zufällig des Wegs kommender Befahrer kopieren lassen kann und so, ohne jemanden mit Verantwortlichkeiten unnötig zu belasten, einen sicheren Zugang zu einer Grube bekommt! Sind Schlösser mit den herkömmlichen Schießerkastenschlüsseln zu bedienen, so reicht übrigens ein Foto des Schlüssels aus, um einen solchen nachzuarbeiten, da diese Schlüssel in einer recht groben Rasterung hergestellt werden, die man durch Nachmessen an zwei Schlüsseln leicht herausbekommen kann.?

Auch die Bergsicherungs- und sonstigen Sanierungsbetriebe haben mittlerweile erkannt, daß ein DDR-Schloß, ein loses Brett oder ein etwas weiter Abstand zwischen zwei Balken einer Bühne in einem sichtgeschützten Winkel günstiger ist, als jede Woche das Schloß oder am besten gleich die ganze Tür zu wechseln. Umgekehrt sollte man bei Befahrung eines solchen Objektes erst mal nach einem solchen „weichen“ Weg des Hereinkommens suchen und diesen nach der Befahrung entsprechend wieder schließen, als gleich zu böser Gewalt zu greifen. Hier ist aber Verantwortung auch von Seiten der Befahrer gefragt. Wer solche Gelegenheiten mißbraucht, um seine private Werkzeugkiste zu füllen oder groben Unfug unter Tage zu verüben, braucht sich über Frust auf beiden Seiten nicht wundern.

Natürlich gibt es auch hunderte Spießer oder amtlich angelegte Personen, bei denen man durch Logik oder Argumente nichts erreicht. Da muß man sich eben selber helfen und sehen, ob und wie man einen vorhandenen Zugang nutzen kann. Da feiert dann ein Bergbautraditionsverein auf einer fauligen Holzbühne Mettenschichten und lobpreist im Geiste Diederich Heßlings die Obrigkeit und weigert sich stur, Befahrern durch kurzes Weggucken die Möglichkeit zu geben, in den sich unter dieser Bühne befindlichen Schacht abzuseilen. "Es könnte ja was passieren“. Dagegen ist kein Kraut gewachsen - und wenn doch, ist es verboten!?