Lehenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juli 2012, 12:41 Uhr
Unter Lehenschaft versteht man, die Rechte an einer Fundgrube oder einer Maaß an eine Gruppe von Personen zum Lehen zu geben.
Auch Gewerken, die gemeinschaftlich eine Grube betreiben, werden als Lehenschaft bezeichnet.