Lehen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Lehen''' im bergbaulichen Sinne ist die Übertragung der Rechte an einer [[Fundgrube]] oder einer [[Maaß]] auf den [[Muter]].<br /> | Ein '''Lehen''' im bergbaulichen Sinne ist die Übertragung der Rechte an einer [[Fundgrube]] oder einer [[Maaß]] auf den [[Muter]].<br /> | ||
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| − | Außerhalb des Bergbaus wurde Lehen auch als Flächenmaß von 7 mal 7 [[Lachter]]n verwendet. | + | Außerhalb des Bergbaus wurde ''Lehen'' auch als Flächenmaß von 7 mal 7 [[Lachter]]n verwendet. |
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Aktuelle Version vom 1. August 2012, 11:53 Uhr
Ein Lehen im bergbaulichen Sinne ist die Übertragung der Rechte an einer Fundgrube oder einer Maaß auf den Muter.
Werden die Rechte auf eine Einzelperson übertragen, so spricht man von einem Eigenlehner. Bei der Übertragung auf mehrere Personen oder an eine Gewerkschaft, spricht man von einer Lehenschaft.
Man unterscheidet zwischen Hauptlehen (die erste Grube im Feld) und Bei- oder Nebenlehen (der Hauptgrube nachgeordneten Gruben).
Außerhalb des Bergbaus wurde Lehen auch als Flächenmaß von 7 mal 7 Lachtern verwendet.