Muter: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Der Bergmeister ist verpflichtet, den Mutzettel anzunehmen. Der Muter lässt sich 4 Wochen nach der Mutung mit der Grube [[Lehen|belehnen]]. Der [[Bergschreiber]] trägt das in Form des [[Lehenszettels]] in das [[Lehensbuch]] ein. | + | Der Bergmeister ist verpflichtet, den Mutzettel anzunehmen. Der ''Muter'' lässt sich 4 Wochen nach der Mutung mit der Grube [[Lehen|belehnen]]. Der [[Bergschreiber]] trägt das in Form des [[Lehenszettels]] in das [[Lehensbuch]] ein. |
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Aktuelle Version vom 1. August 2012, 14:30 Uhr
Der Muter (Bergbauwillige) muss seine Absicht, eine Grube zu muten, in einem sogenannten Mutzettel schriftlich darlegen und diesen unter Zeugen dem zuständigen Bergmeister übergeben.
Der Bergmeister ist verpflichtet, den Mutzettel anzunehmen. Der Muter lässt sich 4 Wochen nach der Mutung mit der Grube belehnen. Der Bergschreiber trägt das in Form des Lehenszettels in das Lehensbuch ein.