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Eine ''Enterbung'' fand statt, wenn ein zweiter Erbstolln die zu enterbenden Gruben erreichte und die dazu benötigte Enterbungsteufe einbrachte. Damit gingen alle Rechte und auch die Erbstollngebühr auf den zweiten Erbstolln über.
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Eine ''Enterbung'' fand statt, wenn ein zweiter [[Erbstolln]] die zu enterbenden Gruben erreichte und die dazu benötigte [[Enterbungsteufe]] einbrachte. Damit gingen alle Rechte und auch die Erbstollngebühr auf den zweiten Erbstolln über.
  
  

Version vom 25. Juli 2012, 15:24 Uhr

Eine Enterbung fand statt, wenn ein zweiter Erbstolln die zu enterbenden Gruben erreichte und die dazu benötigte Enterbungsteufe einbrachte. Damit gingen alle Rechte und auch die Erbstollngebühr auf den zweiten Erbstolln über.