Enterbungsteufe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Enterbungsteufe''' war der senkrechte Abstand zwischen dem [[Erbstollen]] und dem enterbten Stolln. In der Regel betrug die Enterbungsteufe 7 [[Lachter]].  
In den verschiedenen Berggesetzen gab es auch andere Regelungen in Abhängigkeit von der Länge des Erbstollns oder vom Ansteigen des Gebirges. Teilweise wurde dort eine Enterbungsteufe von bis zu 20 Lachtern gefordert.
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In den verschiedenen Berggesetzen gab es auch andere Regelungen in Abhängigkeit von der Länge des Erbstollens oder vom Ansteigen des Gebirges. Teilweise wurde dort eine Enterbungsteufe von bis zu 20 Lachtern gefordert.
  
  

Aktuelle Version vom 26. Juli 2012, 05:50 Uhr

Die Enterbungsteufe war der senkrechte Abstand zwischen dem Erbstollen und dem enterbten Stolln. In der Regel betrug die Enterbungsteufe 7 Lachter. In den verschiedenen Berggesetzen gab es auch andere Regelungen in Abhängigkeit von der Länge des Erbstollens oder vom Ansteigen des Gebirges. Teilweise wurde dort eine Enterbungsteufe von bis zu 20 Lachtern gefordert.