Erz: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Erze''' werden im landläufig Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen verstanden. Um als Erz im Sinne des Berggestzes zu gelten, muß es nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muß auch technisch möglich sein diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall unterliegen dies Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum. | Als '''Erze''' werden im landläufig Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen verstanden. Um als Erz im Sinne des Berggestzes zu gelten, muß es nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muß auch technisch möglich sein diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall unterliegen dies Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum. | ||
| + | Bei der Gewinnung unterschied man je nach Gehalt des gesuchten Metalls, Stuferze, Scheiderze und Pocherze. | ||
Version vom 29. Juli 2012, 19:00 Uhr
Als Erze werden im landläufig Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen verstanden. Um als Erz im Sinne des Berggestzes zu gelten, muß es nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muß auch technisch möglich sein diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall unterliegen dies Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum. Bei der Gewinnung unterschied man je nach Gehalt des gesuchten Metalls, Stuferze, Scheiderze und Pocherze.