Technische Einrichtungen und ihre Standorte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juni 2012, 10:28 Uhr
Standorte technischer Einrichtungen sind alle Grubenbaue, die zur Errichtung einer Maschine aufgefahren wurden. Dazu gehören Radstuben (Standorte von Wasserrädern, im nichtsächsischen Sprachraum auch Radkammern), Räume für Wassersäulenmaschinen, Turbinen- und Pumpenkammern, Haspelorte und andere. Die dort befindlichen technischen Einrichtungen wie auch die Hinterlassenschaften jüngerer Betriebsperioden, wie Hunte (Förderwagen), Kippgestelle und Gleise, Lüfter und Lutten (Lüftungsrohre zur Bewetterung), Elektroschalttafeln und vieles mehr verdienen Beachtung. Zugänglich sind diese Baue meist über Strecken und Schächte, selten befinden sie sich im Abbau. Gemeinsam ist allen, daß sie in unmittelbarer Schachtnähe zu finden sind. Die Dokumentation solcher Standorte oder vielleicht sogar noch vorhandener Maschinen ist ein wichtiger Bestandteil einer bergbauhistorischen Aufnahme, deshalb soll dort möglichst wenig verändert werden!
Radstuben und Räume für Wassersäulenmaschinen erreichen zum Teil eine beachtliche Größe, 15m Höhe (und mehr!) sind durchaus üblich. Falls man nicht sowieso über einen Schacht dahin kommt, beachtet man die Sicherungsregeln wie bei offenen Schächten und Abbauen. Vom Wellenort (Mitte) der Radstube gehen manchmal separate Gestängeschächte nach oben und unten, die vom eigentlichen Schacht getrennt sind. Auch bei anderen Maschinenstandorten kann man zuweilen aus der Funktion auf das Vorhandensein und die Lage weiterer Baue schließen, die man zum Weiterkommen nutzen kann.
Noch vorhandene Wasserräder dürfen nur vorsichtig angefaßt werden, und das nicht nur aus Denkmalschutzgründen. Oft hält sie nur noch Siemens-Lufthaken zusammen oder der Berggeist demonstriert dem innen hochlaufenden Befahrer, wie ein Hamstertretrad funktioniert. Achtgeben muß man gleichfalls bei noch vorhandenen Einbauten auf lose hängende Maschinenteile (Rohre, Gestänge und so weiter), die zuweilen nur darauf warten, einem Befahrer auf den Kopf fallen zu können. Sicherungsarbeiten, die nicht der Herstellung gefahrloser Befahrungsmöglichkeiten dienen und nur den weiteren Verfall unterbinden sollen sind, wenn eine Anlage nicht museal genutzt werden soll, ohnehin schwer durchführbar und nach Meinung der Verfasser verfehlt, genauso wie sinnloses Bereißen oder das Abbauen und Mitnehmen von Teilen, die an die Anlage gehören (ausgenommen herumliegende Ersatzteile). Man soll das Denkmal akzeptieren wie es ist, auch seinen meist nicht aufzuhaltenden Verfall; dieses gilt für alle untertägigen Gegebenheiten, nicht nur für Maschinen! Der Dokumentation des Ist-Zustandes einer Anlage und die dazugehörigen Studien am Archivgut bilden die Grundlage einer bergbauhistorischen Dokumentation, aus der dann die Rekonstruktion der Funktionsweise einer Maschinenanlage mit vielen technischen Details möglich wird. Eine gute Übersicht über technische Einrichtungen und deren Standort gibt zum Beispiel [12].