Lehenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Lehenschaft''' versteht man, die Rechte an einer [[Fundgrube]] oder einer [[Maaß]] an eine Gruppe von Personen zum [[Lehen]] zu geben.
  
Unter Lehenschaft versteht man, die Rechte an einer [[Fundgrube]] oder einer [[Maaß]] an eine Gruppe von Personen zum Lehen zu geben.
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Auch [[Gewerken]], die gemeinschaftlich eine [[Fundgrube|Grube]] betreiben, werden als Lehenschaft bezeichnet.
Auch [[Gewerken]], die gemeinschaftlich eine Zeche betreiben, werden als Lehenschaft bezeichnet.
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Version vom 16. Juli 2012, 12:41 Uhr

Unter Lehenschaft versteht man, die Rechte an einer Fundgrube oder einer Maaß an eine Gruppe von Personen zum Lehen zu geben.

Auch Gewerken, die gemeinschaftlich eine Grube betreiben, werden als Lehenschaft bezeichnet.