Erben: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Erben''' hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung. | '''Erben''' hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung. | ||
| − | Ursprünglich bedeutet es Erde, gleichzusetzen mit Grundbesitz. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des Regals für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort Erbe eine neue bergrechtliche Bedeutung. | + | Ursprünglich bedeutet es soviel wie Erde, gleichzusetzen mit dem Grundbesitz daran. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des Regals für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum zusätzlich das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort Erbe eine neue, bergrechtliche Bedeutung. |
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Weiterhin wird Erb verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. Erbstolln, Erbteufe, Erbhäuer, Erbtrumm, Erbbelehnung, Erbschacht, Erbstufe oder Erbbereiten). | Weiterhin wird Erb verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. Erbstolln, Erbteufe, Erbhäuer, Erbtrumm, Erbbelehnung, Erbschacht, Erbstufe oder Erbbereiten). | ||
Es wird aber auch das Erben in dem uns bekannten Sinn verwendet (z. B. Erbkux und Erbstamm). | Es wird aber auch das Erben in dem uns bekannten Sinn verwendet (z. B. Erbkux und Erbstamm). | ||
Version vom 24. Juli 2012, 10:22 Uhr
Erben hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung. Ursprünglich bedeutet es soviel wie Erde, gleichzusetzen mit dem Grundbesitz daran. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des Regals für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum zusätzlich das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort Erbe eine neue, bergrechtliche Bedeutung.
Weiterhin wird Erb verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. Erbstolln, Erbteufe, Erbhäuer, Erbtrumm, Erbbelehnung, Erbschacht, Erbstufe oder Erbbereiten). Es wird aber auch das Erben in dem uns bekannten Sinn verwendet (z. B. Erbkux und Erbstamm).