Erbteufe: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Die '''Erbteufe''' war die gesetzlich vorgeschriebene Teufe eines [[Erbstolln]]s, um die vollen Stollngebühren beanspruchen zu können. Sie wurde senkrecht von der Erdoberfläche bis zur [[Wassersaige]] des Erbstolln gemessen. Die Erbteufe wurde in den einzelnen Berggesetzen geregelt und lag meist zwischen 10 und 20 [[Lachter]]n. | + | Die '''Erbteufe''' war die gesetzlich vorgeschriebene [[Teufe]] eines [[Erbstolln]]s, um die vollen Stollngebühren beanspruchen zu können. Sie wurde senkrecht von der Erdoberfläche bis zur [[Wassersaige]] des Erbstolln gemessen. Die Erbteufe wurde in den einzelnen Berggesetzen geregelt und lag meist zwischen 10 und 20 [[Lachter]]n. |
Version vom 25. Juli 2012, 15:25 Uhr
Die Erbteufe war die gesetzlich vorgeschriebene Teufe eines Erbstollns, um die vollen Stollngebühren beanspruchen zu können. Sie wurde senkrecht von der Erdoberfläche bis zur Wassersaige des Erbstolln gemessen. Die Erbteufe wurde in den einzelnen Berggesetzen geregelt und lag meist zwischen 10 und 20 Lachtern.