Muten: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Muten''' bezeichnet man den Antrag des [[Muter]]s auf die [[Verleihung]] eines [[Grubenfeldes]].
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Als '''Muten''' bezeichnet man den Antrag des [[Muter]]s auf die [[Verleihen|Verleihung]] eines [[Grubenfeldes]].
  
  

Version vom 2. August 2012, 10:21 Uhr

Als Muten bezeichnet man den Antrag des Muters auf die Verleihung eines Grubenfeldes.