Stollensteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Stollnsteuer''' war eine Abgabe an den [[Erbstöllner]] oder [[Stöllner] 9, wenn der [[Stollen|Stolln]] nicht die erforderliche [[Erbteufe]] in das [[Grubenfeld]] einbrachte, der [[Grube]] aber trotzdem eine [[Wasserlösung|Wasser]]- und [[Wetterlösung]] brachte.  
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Die '''Stollnsteuer''' war eine Abgabe an den [[Erbstöllner]] oder [[Stöllner]], wenn der [[Stollen|Stolln]] nicht die erforderliche [[Erbteufe]] in das [[Grubenfeld]] einbrachte, der [[Grube]] aber trotzdem eine [[Wasserlösung|Wasser]]- und [[Wetterlösung]] brachte.  
  
  

Aktuelle Version vom 23. August 2012, 13:23 Uhr

Die Stollnsteuer war eine Abgabe an den Erbstöllner oder Stöllner, wenn der Stolln nicht die erforderliche Erbteufe in das Grubenfeld einbrachte, der Grube aber trotzdem eine Wasser- und Wetterlösung brachte.