Anschnitt: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Anschnitt''' bezeichnet man die Vorlage und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des [[Berggebäude]]s beim [[Bergamt]]. Der Anschnitt erfolgte in früheren Jahrhunderten mittels [[Kerbholz]].
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Als '''Anschnitt''' bezeichnet man die wöchentliche Vorlage und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des [[Berggebäude]]s beim [[Bergamt]]. Der Anschnitt erfolgte in früheren Jahrhunderten mittels [[Kerbholz]].
  
 
Anschnitt halten oder Anschneiden bedeutet so viel wie Rechnung legen.
 
Anschnitt halten oder Anschneiden bedeutet so viel wie Rechnung legen.
  
 
''"Anschnitt, weil vor diesem die Bergk- und Hüttenkost auf Kerbhöltzern angeschnitten worden."''(Meltzer[[Quellen|<sup>(07)</sup>]])
 
''"Anschnitt, weil vor diesem die Bergk- und Hüttenkost auf Kerbhöltzern angeschnitten worden."''(Meltzer[[Quellen|<sup>(07)</sup>]])
 
  
 
''„Es sol alle den Jenigen, so Lehnschaften bawen, aufferlegt seyn, dass sie von denselben wöchentlich anschneiden und Ordnung halten."''<br />
 
''„Es sol alle den Jenigen, so Lehnschaften bawen, aufferlegt seyn, dass sie von denselben wöchentlich anschneiden und Ordnung halten."''<br />
 
Löhneyss, G.E. , Bericht vom bergwerck, wie man dieselben bawen vnd in guten wolstande bringen sil sampt allen dazu gehörigen arbeiten, ordnung vnd Rechtlichen processen, Zellerfeld 1617
 
Löhneyss, G.E. , Bericht vom bergwerck, wie man dieselben bawen vnd in guten wolstande bringen sil sampt allen dazu gehörigen arbeiten, ordnung vnd Rechtlichen processen, Zellerfeld 1617
  
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,,''Die Schichtmeister vnd Steiger, sollen auff den sontag bey dem anschneiden allezeit gegenwertig sein, Bergk, vnd Hüttenkost, vnd was sonst, die wothe auff die Zeche gangen, stückweis, auch die Namen vnd zunamen, aller Arbeiter, vnd was ein jeder gearbeit, vnd wor für der Lohn gegeben, eigentlich anzeigen, solches den Geschwornenverlesen, vnd sie es vberlegen lassen, derselben Summa vorzeichnis, niederlegen, welch durch den darzu verordenten, mit fleis auffgehoben, verschlossen, vnd zu der Rechnung wiederumb sollen fürgelegt werden,vund so die Geschworne im anschnit ungeschickligkeit vormerckten, das sollen sie dem Bergkmeister zustraffen anzeigen.''“ (Bergordnung Joachimsthal[[Quellen|<sup>(13)</sup>]])
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Die Bergkosten wurden im [[Anschnittregister]] erfasst und nach Prüfung in das [[Anschnittbuch]] eingetragen.
  
'',,Die Berg-Rechnungen wurden auf ein bis zwei Ellen langen Kerbhölzern angeschnitten, also dass jeder Schichtmeister seine Kerbhölzer auf dem Berg-Amt-Hause hatte; So viel nun derselbe berechnete, so viel schnitte derselbe auf das Kerb-Holz. Man kann sich leichte fürstellen, dass eine Rechnungs-Cammer einer Holz-Cammer ähnlicher gesehen, wenn so viel Kerbhölzer von ziemlicher Größe beysammen gelegen. Und von diesen hölzernen Registern heisset noch iezo die Ablegung der Rechnung, so die Schichtmeister auf dem Berg-Amt-Hausse verrichten, der Anschnitt.''“ (Beyer[[Quellen|<sup>(06)</sup>]])
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Zum Anschnitt waren auch die Eigenlöhnergruben verpflichtet.
  
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''„Es sol auch hiemit allen den jenigen, so eigne Lehen bawen, aufferleget seyn, daß sie von denselbigen Wöchentlichen anschneiden sollen, vnnd Wöchentlich nach verichtem Anschnidt, soll vnser Hauptmann oder Verwalter, welcher bey dem Anschnidt sein wird, sampt dem Bergmeister, Berggeschworne, auch die Schichtmeister und Steiger……“''(Bergordnung Joachimsthal[[Quellen|<sup>(13)</sup>]])
  
,,''Die Schichtmeister vnd Steiger, sollen auff den sontag bey dem anschneiden allezeit gegenwertig sein, Bergk, vnd Hüttenkost, vnd was sonst, die wothe auff die Zeche gangen, stückweis, auch die Namen vnd zunamen, aller Arbeiter, vnd was ein jeder gearbeit, vnd wor für der Lohn gegeben, eigentlich anzeigen, solches den Geschwornenverlesen, vnd sie es vberlegen lassen, derselben Summa vorzeichnis, niederlegen, welch durch den darzu verordenten, mit fleis auffgehoben, verschlossen, vnd zu der Rechnung wiederumb sollen fürgelegt werden,vund so die Geschworne im anschnit ungeschickligkeit vormerckten, das sollen sie dem Bergkmeister zustraffen anzeigen.''“ (Bergordnung Joachimsthal[[Quellen|<sup>(13)</sup>]])
 
 
 
Die Bergkosten wurden im [[Anschnittregister]] erfasst und nach Prüfung in das [[Anschnittbuch]] eingetragen.
 
  
  
 
[[Kategorie:Unfertige Artikel]]
 
[[Kategorie:Unfertige Artikel]]
 
[[Kategorie:Bergwörterbuch]]
 
[[Kategorie:Bergwörterbuch]]

Version vom 4. September 2012, 16:17 Uhr

Als Anschnitt bezeichnet man die wöchentliche Vorlage und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des Berggebäudes beim Bergamt. Der Anschnitt erfolgte in früheren Jahrhunderten mittels Kerbholz.

Anschnitt halten oder Anschneiden bedeutet so viel wie Rechnung legen.

"Anschnitt, weil vor diesem die Bergk- und Hüttenkost auf Kerbhöltzern angeschnitten worden."(Meltzer(07))

„Es sol alle den Jenigen, so Lehnschaften bawen, aufferlegt seyn, dass sie von denselben wöchentlich anschneiden und Ordnung halten."
Löhneyss, G.E. , Bericht vom bergwerck, wie man dieselben bawen vnd in guten wolstande bringen sil sampt allen dazu gehörigen arbeiten, ordnung vnd Rechtlichen processen, Zellerfeld 1617

,,Die Schichtmeister vnd Steiger, sollen auff den sontag bey dem anschneiden allezeit gegenwertig sein, Bergk, vnd Hüttenkost, vnd was sonst, die wothe auff die Zeche gangen, stückweis, auch die Namen vnd zunamen, aller Arbeiter, vnd was ein jeder gearbeit, vnd wor für der Lohn gegeben, eigentlich anzeigen, solches den Geschwornenverlesen, vnd sie es vberlegen lassen, derselben Summa vorzeichnis, niederlegen, welch durch den darzu verordenten, mit fleis auffgehoben, verschlossen, vnd zu der Rechnung wiederumb sollen fürgelegt werden,vund so die Geschworne im anschnit ungeschickligkeit vormerckten, das sollen sie dem Bergkmeister zustraffen anzeigen.“ (Bergordnung Joachimsthal(13))

Die Bergkosten wurden im Anschnittregister erfasst und nach Prüfung in das Anschnittbuch eingetragen.

Zum Anschnitt waren auch die Eigenlöhnergruben verpflichtet.

„Es sol auch hiemit allen den jenigen, so eigne Lehen bawen, aufferleget seyn, daß sie von denselbigen Wöchentlichen anschneiden sollen, vnnd Wöchentlich nach verichtem Anschnidt, soll vnser Hauptmann oder Verwalter, welcher bey dem Anschnidt sein wird, sampt dem Bergmeister, Berggeschworne, auch die Schichtmeister und Steiger……“(Bergordnung Joachimsthal(13))