Erbstollengerechtigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Erbstollngerechtigkeit''' bedeutet das Recht auf Grund besonderer [[Mutung]] und [[Verleihen|Verleihung]] zum Betrieb eines [[Erbstollen|Erbstollns]].
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Die '''Erbstollngerechtigkeit''' bedeutet das Recht auf Grund besonderer [[Muten|Mutung]] und [[Verleihen|Verleihung]] zum Betrieb eines [[Erbstollen|Erbstollns]].
  
  

Aktuelle Version vom 20. September 2012, 12:29 Uhr

Die Erbstollngerechtigkeit bedeutet das Recht auf Grund besonderer Mutung und Verleihung zum Betrieb eines Erbstollns.