Alarmierung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Welche Ausrüstung zur Bergung/ Versorgung ist vordringlich erforderlich. | ||
| + | * Vereinbarung eines Treffpunktes mit dem Verantwortlichen für die offizielle Rettungsmaßnahme. | ||
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| + | Benötigt man unmittelbar Hilfspersonen, so ist jeder Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu verpflichtet. Man kann sich also einen müßigen Spaziergänger schnappen und als Wegweiser zum Mundloch verdonnern oder als Melder zur nächsten Polizeiwache schicken, während man selber vor Ort bleibt. Das ist jedoch ein zweischneidiges Schwert, da man sich auf solche Helfer nicht unbedingt verlassen kann und zudem wahrscheinlich nach einer Viertelstunde nicht nur einen Arzt, sondern auch Schmierfinken sämtlicher deutscher Schundblätter am Mundloch hat. Davor ist man aber leider Gottes auch dann nicht gefeit, wenn man nur dem Oberbergamt direkt Bescheid gibt. | ||
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Version vom 25. Juni 2012, 09:36 Uhr
Die Alarmierung der offiziellen Rettung
Die Notrufnummern zur Alarmierung sind im Kapitel 0 aufgeführt. Man kann sich auch über jede andere Notrufnummer vermitteln lassen (110, 112), muß aber dann genau sagen, wen man erreichen will (Sachsen: Oberbergamt/ Grubenwehr; Höhlenrettung, s. oben), sonst kommt erst mal die Feuerwehr oder das THW mit Taschenlampen. Es gibt eigentlich wenig zu beachten, mitgeteilt werden die folgenden Punkte:
- Wer meldet woher.
- Wie kann der Meldende erreicht werden (für Rückfragen und dergleichen).
- Es handelt sich um einen Unfall im Altbergbau.
- Anzahl der Verletzten, Art der Verletzung.
- Welches Objekt, Lage und genaue Beschreibung des Zugangs (bei schwierig zu findenden Zugängen diesen vorher auffällig markieren oder einen Posten stellen!).
- Welche Ausrüstung zur Bergung/ Versorgung ist vordringlich erforderlich.
- Vereinbarung eines Treffpunktes mit dem Verantwortlichen für die offizielle Rettungsmaßnahme.
Benötigt man unmittelbar Hilfspersonen, so ist jeder Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu verpflichtet. Man kann sich also einen müßigen Spaziergänger schnappen und als Wegweiser zum Mundloch verdonnern oder als Melder zur nächsten Polizeiwache schicken, während man selber vor Ort bleibt. Das ist jedoch ein zweischneidiges Schwert, da man sich auf solche Helfer nicht unbedingt verlassen kann und zudem wahrscheinlich nach einer Viertelstunde nicht nur einen Arzt, sondern auch Schmierfinken sämtlicher deutscher Schundblätter am Mundloch hat. Davor ist man aber leider Gottes auch dann nicht gefeit, wenn man nur dem Oberbergamt direkt Bescheid gibt.