Erbbereiten

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Erbbereiten war eine berggerichtliche Handlung zum genauen Vermessen des Grubenfeldes. Da bei öffentlichen Veranstaltungen, wie das Erbbereiten eine war, der Bürgermeister zu Pferd erschien, wurde es fälschlicher Weise mit dem Abreiten des Grubenfeldes zu Pferd übersetzt. Das Wort Erbbereiten kommt von beraiten in der Bedeutung von berechnen. Das Erbbereiten war mit besonderen Erfordernissen verbunden. Der Markscheider musste den Fundpunkt abgesteckt haben und der Muter musste beim Oberbergamt einen entsprechenden Antrag stellen. Das Oberbergamt legte nun den Termin fest und innerhalb von 14 Tagen musste das Vorhaben 3 mal öffentlich ausgerufen werden. Zum Vermessungstermin waren als Amtspersonen der Bergschreiber, der Bürgermeister, der Stadtschreiber und die Geschworenen vor Ort. Der gesamte Vorgang des Vermessens wurde protokolliert. Bedingt durch die hohen Kosten für die Gewerken wurde das Erbbereiten, obwohl die Gewerken dazu verpflichtet waren sobald eine Zeche zur Ausbeute kam, später eingestellt.