Enterbungsteufe

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Die Enterbungsteufe war der senkrechte Abstand zwischen dem Erbstollen und dem enterbten Stolln. In der Regel betrug die Enterbungsteufe 7 Lachter. In den verschiedenen Berggesetzen gab es auch andere Regelungen in Abhängigkeit von der Länge des Erbstollens oder vom Ansteigen des Gebirges. Teilweise wurde dort eine Enterbungsteufe von bis zu 20 Lachtern gefordert.