Erz

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Als Erze werden im landläufig Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen verstanden. Um als Erz im Sinne des Berggestzes zu gelten, muß es nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muß auch technisch möglich sein diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall unterliegen dies Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum.