Möglichkeiten der Altersbestimmung

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Natürlich interessiert bei einem Fund stets das Alter. Leider gibt es keine universelle Methode für den fraglichen Zeitraum von rund 900 nach Christi Geburt bis zur Gegenwart.

Einzig für Holz kann man mit der Jahresringmethode (Dendrochronologie) das Alter eines Fundes aufs Jahr genau ermitteln, wenn ein einigermaßen starker, gut erhaltener Holzquerschnitt verfügbar ist. Die Verhältnisse von Winter- und Sommerholz in den Jahresringen werden verglichen mit entsprechenden Tabellen, die mit Holz von datierten Objekten (alten Kirchen und so weiter) erstellt wurden. Eine solche Bestimmung kann man zum Beispiel in der Forstakademie Tharandt, aber auch anderswo durchführen lassen - rumhorchen.

Keramikstile sind eine weitere Zuordnungsmöglichkeit, mit der sich Zeiträume zumindest auf Dekaden einschränken lassen. Aber das gelingt nur selten bei der Gebrauchskeramik, die man unter Tage findet, weil das meist das Billigste war, was denn auch über Jahrhunderte hergestellt wurde.

Eine ungefähre Alterseinstufung lassen die Profilformen zu. Abbildung 63 versucht einen Überblick zu geben. Diese Altersbestimmung aber nur tendenziell richtig! In ertragreichen Gruben wurden viel früher große Querschnitte in Schächte und Strecken aufgefahren, Gangstrecken natürlich restlos abgebaut, ohne sich an das „gültige“ Profil zu halten. In kleinen Gruben sieht man dagegen bis in das 19. Jahrhundert „alte“ Streckenprofile.

Zwischen 16. und 17. Jahrhundert läßt sich anhand der Profilformen schlecht bis gar nicht unterscheiden. Hinweise auf das 17. Jahrhundert sind unter Umständen große Bohrlöcher von den ersten Schießversuchen. Ab dem 18. Jahrhundert treten geschlägelte Strecken mit gerundetem Firstprofil und mit großem Querschnitt auf, eckiges Firstprofil weist immer auf das 17. Jahrhundert oder früher hin. Abbildung 64 zeigt das Profil einer feuergesetzten Strecke, diese Art des Vortriebs war bis ins 17. Jahrhundert bei sehr harten Gesteinen üblich.

Ab dem 16. Jahrhundert war durch Regulativ zumindest für Stölln ein Mindestmaß von 1 Lachter Höhe vorgeschrieben – ohne daß man sich daran immer gehalten hätte. Profilformen wie in Abbildung 65 weisen auf Nacharbeiten an einem bestehenden Profil hin, in diesem Fall auf ein Nachreißen, das heißt Tieferlegen der Stollensohle. Typisch ist so etwas für die Neuaufnahme eines vorhanden Stollns in einer späteren Betriebsperiode.