Erben
Erben hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung. Ursprünglich bedeutet es Erde, gleichzusetzen mit Grundbesitz. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des Regals für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort Erbe eine neue bergrechtliche Bedeutung. Weiterhin wird Erb verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. Erbstolln, Erbteufe, Erbhäuer, Erbtrumm, Erbbelehnung, Erbschacht, Erbstufe oder Erbbereiten). Es wird aber auch das Erben in dem uns bekannten Sinn verwendet (z. B. Erbkux und Erbstamm).