Zwanzigste

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Der Zwanzigste war eine Abgabe der Gewerken an den Erbstöllner und wurde in Sachsen mit dem Gesetz über den Regalbergbau im Königreich Sachsen vom 22. Mai 1851 statt des Neunten eingeführt.

Gezahlt wurde die Abgabe nach Abzug des Zehnten und war der Zwanzigste Teil des Restes der in der Grube geförderten Minerale.