Zehnte

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Der Zehnte war eine Abgabe des Bergwerksbesitzers an den Staat oder den Regalherren und eine der ältesten Abgaben im Bergbau.

Gewöhnlich wird diese Abgabe so interpretiert, dass der zehnte Teil des ausgebrachten Erzes dem Landesherren zustand. Dies geschah Anfangs in Form der Übergabe von geförderten Erzen, wurde aber relativ früh schon auf eine Barzahlung umgestellt. Die Berechnung und Zahlung des Zehnten erfolgte im Zusammenhang mit den Erzlieferungen an die Hütten. Der Zehnt wurde vom Verkaufswert der geförderten Erze gerechnet. Die dabei anfallenden Berg- und Hüttenkosten lagen beim Bergwerksbesitzer. Laut Adolph Beyer wurde der Zehnt als Decimae metallicae schon in den Urkunden des 12./13. Jahrhunderts erwähnt.

Der Ursprung dieser Abgabe ist noch nicht geklärt. In der Iglauer Bergordnung, die als Teil der Stadtordnung aus der Zeit um das Jahr 1200 stammt, wird noch vom zu entrichtenden Frohn gesprochen. Auch in der Bergordnung Kaiser Ferdinands I. von 1553 wird noch die Frohn erwähnt, als die der Zehnte gegeben werden soll: „UBff allen vnsern Bergkwerchen, Wo nit sonder frejhaiten verhanden, solle vns, als Landßfürsten der zehent Zentn, oder wo man das ärzt oder khis nach dem kübl abthailt, der Zehente kübl von ainem jedem ärzt oder khis zu fron geschütt vnd geben werden.“(Ferdinandeischen Bergordnung vom Jahre 1553(18))

Gleichzeitig wird in der Ferdinandeischen Bergordnung darauf verwiesen, dass die Gruben auf Antrag bei einer schlechten Wirtschaftslage auch teilweise oder vollständig von der Abgabe des Zehnten befreit werden können. Üblich war in solchen Fällen die Abgabe in Höhe des halben Zehnten. Die Regelungen zur Abgabebefreiung wurden in den Revieren unterschiedlich gehandhabt. So konnte teilweise auch nur der 29. oder 40. Teil („In Gottes Gabe Platte und einigen Ober-Gebürgischen Berg-Ämtern geben die Silber-Zechen so in Zubuße stehen, aus besonderer Gnade und Befrejung nur die 29 te Mark.“ (Beyer)(06))gegeben werden, obwohl weiter vom Zehnten gesprochen wurde. In einigen Revieren wurde auch ein Festpreis je Zentner Erz („Vom Wismuthe giebt zu Schneeberg der Zentner ebenfalls ein1 fl.“(1 Taler)) als Zehnt berechnet. Die Berechnung des Zehnten sowie die Kontrolle der gelieferten Erze, Minerale bzw. der ausgeschmolzenen Metalle erfolgte durch den Zehntner.