Anschnittregister

Aus Handbuch
Version vom 31. August 2012, 12:37 Uhr von Nobi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Anschnittregister''' (Anschnittbogen) war eine Auflistung der Grubenausgaben, welche beim Bergamt zur Untersuchung vorgelegt werden m…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Anschnittregister (Anschnittbogen) war eine Auflistung der Grubenausgaben, welche beim Bergamt zur Untersuchung vorgelegt werden musste.

Im Anschnittregister waren die Namen der Zechen sowie der zugehörigen Schichtmeister hinterlegt und die Ausgabe der Löhne, Bergmaterialien sowie sonstigen Ausgaben aufgeführt. Die Bergkosten wurden durch das Bergamt geprüft und bei Richtigkeit durch den Geschworenen in das Anschnittbuch eingetragen.

Es wurde auch festgehalten, welche Schichtmeister ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Führung des Grubenhaushaltes nicht nachgekommen sind. Die Schichtmeister konnten für dieses Vergehen mit einer Strafe in Höhe bis zu einem Wochenlohn bestraft werden.