Grubenbaue

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Der Begriff Grube im engeren, bergrechtlichen Sinne steht für einen wirtschaftlich zusammengehörigen Bergbaubetrieb, das Grubenfeld für den räumlich abgegrenzten Bereich, in dem die Grube Abbaurechte hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch und so auch im Folgenden steht Grube synonym für Bergwerk.

Als Baue werden alle unterirdischen Grubenhohlräume bezeichnet, die zusammen das Grubengebäude ergeben. Die folgende Aufzählung beinhaltet die bei Befahrung des untertägigen Altbergbaus vornehmlich anzutreffenden Arten der unterirdischen Hohlräume und erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit, da auf technisch bedingte Sonderformen nicht eingegangen werden kann.

Im Gegensatz zu Höhlen sind Bergbauhohlräume von Haus aus immer so groß, dass der Bergmann der betreffenden Zeit auch hindurch paßte (sogenannte Durchhiebe in Abbauen ausgenommen, siehe Abbildung 63). Nicht mehr benötigte Strecken und Stollenabschnitte wurden jedoch oft zum Ablagern nicht mehr benötigten Gesteins benutzt, sie wurden versetzt. Das dazu benutzte Gestein, der Versatz, heißt auch Berge oder Masse (Masse jedoch auch allgemein für stückiges Gesteinsmaterial). Im jüngeren Bergbau wurden nicht mehr benötigte (abgeworfene) Baue auch mit allerhand Unrat verfüllt. Dadurch verengt sich das ursprüngliche Profil genauso wie durch natürlichen Verbruch infolge mangelnder Standfestigkeit des Gebirges, durch Versinterung oder Abrutschen von Verfüllmassen aus Abbauen. Man ist dann froh, wenn von den beschriebenen Bauen noch kleine Mauselöcher übrigbleiben, die zum Hindurchkriechen reichen.