Aufwältigung - nicht nur für Zugänge

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Version vom 28. Juni 2012, 07:46 Uhr von Nobi (Diskussion | Beiträge)

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Ist man sich nach vorausgegangenen Sucharbeiten weitgehend sicher, einen verrollten, verfüllten oder sonstwie verschlossenen Zugang lokalisiert zu haben, kann man mit einem Schurf oder anderen notwendigen Aufwältigungsarbeiten beginnen. Vor Beginn der Arbeiten vergewissert man sich, daß

  • mit der Arbeit kein Schaden in Feld und Flur angerichtet wird (große Halde und Löcher vermeiden, Steine ordentlich ablegen wie einen Lesesteinhaufen),
  • Aushubmaterial so abgelagert wird, daß niemand belästigt wird (auch der Anblick kann belästigen - also der Umgebung angepaßt abdecken!),
  • Grundregeln des Naturschutzes beachtet werden - und nicht nur im Natur- und Landschaftsschutzgebiet (keine Standorte seltener oder geschützter Pflanzen beschädigen, Bäumen nicht die Standfläche abgraben oder Wurzeln unnötig beschädigen, nicht lärmen, keinen Müll hinterlassen und (vor allem für Sachsen!) sich selbst ein wenig der Umgebung anpassen...),
  • eventuell abzulassende Wässer hinter Verbrüchen nicht unkontrolliert in die Umgebung und schon gar nicht direkt in Gewässer laufen zu lassen, sondern am besten örtlich zu versickern oder so zu verteilen, daß die Natur und ihre Optik keinen Schaden nimmt.

Das Öffnen alter Grubenbaue ruft bei Nicht-Befahrern sehr oft Unverständnis hervor, die Gründe dafür sind vielschichtig. Zum einen stecken "Bürger" ohne eigenen Schaffensdrang gern ihre Nase in anderer Leute Angelegenheiten und rufen durch ihre unbändige Lust am Denunzieren Verdruß hervor, zum anderen fühlen sie sich aus Unkenntnis der Dinge und der aktuellen Gesetzeslage sowie durch die tägliche Lektüre der Boulevardpresse durch das entstandene Loch belästigt oder gar bedroht.

Um Ärger vorzubeugen, kann man den offiziellen Weg beschreiten - nämlich das zuständige Bergamt um Erlaubnis fragen, sich mit dem Grundeigentümer, Förster, Jagdpächter, Naturschutzbehörden, Landesämtern für Archäologie und Denkmalpflege sowie vielen anderen Ämtern einigen. Man wird aber feststellen, daß dieser Weg im günstigsten Fall Monate dauert oder dass entsprechende Genehmigungen unbezahlbar werden oder vorsichtshalber gleich ganz verweigert werden. Der schnellere Weg ist in der einschlägigen Fachliteratur ausführlich beschrieben und soll hier nicht weiter erörtert werden - euer Einfallsreichtum ist gefragt! Speziell für das Erzgebirge hat zu diesem Thema ein guter Kenner der lokalen Szene, Herr Karl May aus Hohenstein-Ernstthal, umfangreich gearbeitet ([34], [35], [36]).