Erz
Aus Handbuch
Als Erze werden im landläufigem Sinne alle in der Natur vorkommende Verbindungen der Metalle mit anderen Stoffen bezeichnet.
Um als Erz im Sinne des Berggesetzes zu gelten, muss das Gestein nicht nur die entsprechenden Metalle enthalten, sondern es muss auch technisch möglich sein, diese Metalle zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall, unterliegen diese Minerale nicht dem Bergwerkseigentum, sondern dem Grundeigentum.
Bei der Gewinnung unterschied man je nach Gehalt des gesuchten Metalls in Stuferze, Scheiderze und Pocherze.