Fortbewegung unter Tage

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Beim Lesen dieses Kapitels wird man oft denken „Das hätte ich auch alleine gewußt!“. Richtig – aber „hätte“ zählt nicht, und selbigen Satz hört man meist, nachdem etwas passiert ist. Deswegen haben wir hier alles, was uns einfiel, noch einmal zusammengestellt.

Vorangestellt sei, daß selbstverständlich auch an spätere Befahrer zu denken ist. Ziel ist nicht eine einfache Befahrung für mich und Dreck und Ärger für die anderen. Daher schafft man, auch wenn das mehr Mühe macht als gedankenloses Dahinrennen, auch für den Nächsten gute Voraussetzungen:

  • Die Wasserwege werden instandgehalten oder verbessert, Schuttdämme und Sinterschwellen berissen, wenn sich dadurch der Wasserabfluß verbessert und nicht grade ein Schaustück verlorengeht. Herumschwimmende Hölzer und dergleichen werden herausgefischt und so abgestellt oder –gelegt, daß sie keinen mehr stören (zum Beispiel hochkant an den Stoß).
  • Das Tragwerk wird befahrermäßig optimiert – vorhandene durchgängige Strecken werden möglichst geschont, eventuell sogar nachgenagelt (Abbildung 125). Herausstehende Nägel werden umgeschlagen. Strecken, die nur noch aus Flickwerk bestehen und zu häufigem akrobatischem auf und ab führen, werden berissen. Entweder sägt man die Spreizen mit der Kettensäge heraus, das ist dann einmal eine konzentrierte Aktion mit drei oder vier Arbeitern für eine wichtige Hauptstrecke, oder man schlägt halt je Befahrung mit dem Bello ein paar gerade störende Spreizen oder Schienenstücke heraus. Auch in trockenen Strecken legt man angefallene Hölzer natürlich befahrerschondend ab.
  • Ausbau wird möglichst in Ruhe gelassen. Eine Ausnahme bilden bereits gekommene Ausbauten, die erkennbar nichts mehr tragen, jedoch selber als Gefahrenquelle über den Köpfen der Befahrer schweben.
  • Gefahrstellen werden mit den vorhandenen Mitteln gesichert, zum Beispiel Gesenke mit doppelten, an anderer Stelle überflüssigen guten Hölzern überbaut und dergleichen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß man keine Fallen für die Nächsten baut – der Charakter der Gefahrstelle muß in jedem Fall erkennbar bleiben (vergleiche Abbildung 123)! Liegen zum Beispiel über einem schwer erkennbaren Gesenk nur noch faule Bretter, werden diese abgeräumt.