Etwas speziellere Ausrüstungsgegenstände: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Handbuch
(fertig) |
|||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | + | Zu den '''etwas spezielleren Ausrüstungsgegenständen'' bei der Altbergbauforschung gehören: | |
| + | * [[Nachweisgeräte]] | ||
| + | * [[Wetterlampe]] | ||
| + | * [[Gasprüfröhrchen, Balgenpumpe]] | ||
| + | * [[Nachweisgeräte für ionisierende Strahlung]] | ||
| + | * [[Selbstretter]] | ||
| + | * [[Wasserfahrzeuge]] | ||
| + | Sie sind nicht Bestandteil einer Grundausstattung und meistens nur für bestimmte, anspruchsvollere Befahrungen erforderlich. Der Bedarf für diese Dinge sollte in einer umfassenden [[Vorbereitung der Befahrung|Vorbereitung]] ermittelt werden. | ||
| − | [[Kategorie: | + | |
| + | [[Kategorie:Befahrerhandbuch|S]] | ||
Version vom 10. Juli 2012, 01:10 Uhr
Zu den 'etwas spezielleren Ausrüstungsgegenständen bei der Altbergbauforschung gehören:
- Nachweisgeräte
- Wetterlampe
- Gasprüfröhrchen, Balgenpumpe
- Nachweisgeräte für ionisierende Strahlung
- Selbstretter
- Wasserfahrzeuge
Sie sind nicht Bestandteil einer Grundausstattung und meistens nur für bestimmte, anspruchsvollere Befahrungen erforderlich. Der Bedarf für diese Dinge sollte in einer umfassenden Vorbereitung ermittelt werden.