Erben: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Erben''' hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung.
 
'''Erben''' hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung.
Ursprünglich bedeutet es soviel wie Erde, gleichzusetzen mit dem Grundbesitz daran. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden [[Mineral]]ien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des [[Bergregal|Regal]]s für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum zusätzlich das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort Erbe eine neue, bergrechtliche Bedeutung.
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Ursprünglich bedeutet es soviel wie Erde, gleichzusetzen mit dem Grundbesitz daran. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden [[Mineral]]ien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des [[Bergregal|Regal]]s für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum zusätzlich das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort ''Erbe'' eine neue, bergrechtliche Bedeutung.
  
Weiterhin wird Erb verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. [[Erbstollen|Erbstolln]], [[Erbteufe]], [[Erbhäuer]], Erbtrumm, [[Erbbelehnung]], Erbschacht, [[Erbstufe]] oder [[Erbbereiten]]).
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Weiterhin wird ''Erb'' verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. [[Erbstollen|Erbstolln]], [[Erbteufe]], [[Erbhäuer]], Erbtrumm, [[Erbbelehnung]], Erbschacht, [[Erbstufe]] oder [[Erbbereiten]]).
 
Es wird aber auch das Erben in dem uns bekannten Sinn verwendet (z. B. [[Erbkux]] und [[Erbstamm]]).
 
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Aktuelle Version vom 1. August 2012, 10:23 Uhr

Erben hat im Bergbau eine sehr unterschiedliche Bedeutung. Ursprünglich bedeutet es soviel wie Erde, gleichzusetzen mit dem Grundbesitz daran. Damit war nach altem Recht der Grundbesitzer befugt, die auf seinem Grund liegenden Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen. Mit der Einführung des Regals für bestimmte Minerale wurde dieses Recht dem Grundeigentümer entzogen und neben dem Grundeigentum zusätzlich das Bergwerkseigentum geschaffen. Damit erhält das Wort Erbe eine neue, bergrechtliche Bedeutung.

Weiterhin wird Erb verwendet, um die Bedeutung und die Vorrangstellung einer bestimmten Sache hervorzuheben (z. B. Erbstolln, Erbteufe, Erbhäuer, Erbtrumm, Erbbelehnung, Erbschacht, Erbstufe oder Erbbereiten). Es wird aber auch das Erben in dem uns bekannten Sinn verwendet (z. B. Erbkux und Erbstamm).