Erbhäuer
Aus Handbuch
Als Erbhäuer bezeichnete man einen ausgelernten Häuer, dem von den Geschworenen der volle Häuerlohn zuerkannt wurde und der für ein Gedinge zugelassen werden konnte.
Als Erbhäuer bezeichnete man einen ausgelernten Häuer, dem von den Geschworenen der volle Häuerlohn zuerkannt wurde und der für ein Gedinge zugelassen werden konnte.