Markscheiderische Zeichen, Tafeln und Markierungen: Unterschied zwischen den Versionen

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In diesem Kapitel sollen die Zeichen, Tafeln, Inschriften und Markierungen zusammengefasst werden, die in Folge von markscheiderischen Vermessungen geschlagen oder angebracht und Grenzen bzw. bestimmte Punkte und damit im Zusammenhang stehende Rechtsansprüche markieren, Grubenfeldgrenzen markieren, markscheiderische Vermessungspunkte darstellen oder sonstwie der Markierung oder Orientierung dienen. Die Zeichen oder Inschriften können durch Bergbeamte oder durch den jeweiligen Eigentümer (bzw. in dessen Auftrag) angebracht werden. Eine spezielle Gruppe, die Fund- und Gangtafeln, die auch hier einzuordnen wäre, wird allerdings gesondert in Kapitel 3 vorgestellt.
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In diesem Kapitel sollen die Zeichen, Tafeln, Inschriften und Markierungen zusammengefasst werden, die in Folge von markscheiderischen Vermessungen geschlagen oder angebracht und Grenzen bzw. bestimmte Punkte und damit im Zusammenhang stehende Rechtsansprüche markieren, Grubenfeldgrenzen markieren, markscheiderische Vermessungspunkte darstellen oder sonstwie der Markierung oder Orientierung dienen. Die Zeichen oder Inschriften können durch Bergbeamte oder durch den jeweiligen Eigentümer (bzw. in dessen Auftrag) angebracht werden. Eine spezielle Gruppe, die Fund- und Gangtafeln, die auch hier einzuordnen wäre, wird allerdings gesondert vorgestellt (Siehe [[Fund- und Gangtafeln, Tafeln zur Kennzeichnung und Orientierung]].
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* [[Grubenfeldgrenzen]]
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* [[Grubenmittelpunkte]]
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* [[Verstufungen]]
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* [[Markscheiderische Fixpunkte (Polygonpunkte)]]
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* [[Andere markscheiderische Tafeln und Zeichen]]
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* [[Lachtertafeln, Tafeln mit Entfernungsangaben]]
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* [[Untertägige Landesgrenzen]]
  
  
 
[[Kategorie:Unfertige Artikel]]
 
[[Kategorie:Unfertige Artikel]]
 
[[Kategorie:Zeichen, Tafeln und Inschriften im Bergbau]]
 
[[Kategorie:Zeichen, Tafeln und Inschriften im Bergbau]]

Version vom 16. Juli 2012, 10:25 Uhr

In diesem Kapitel sollen die Zeichen, Tafeln, Inschriften und Markierungen zusammengefasst werden, die in Folge von markscheiderischen Vermessungen geschlagen oder angebracht und Grenzen bzw. bestimmte Punkte und damit im Zusammenhang stehende Rechtsansprüche markieren, Grubenfeldgrenzen markieren, markscheiderische Vermessungspunkte darstellen oder sonstwie der Markierung oder Orientierung dienen. Die Zeichen oder Inschriften können durch Bergbeamte oder durch den jeweiligen Eigentümer (bzw. in dessen Auftrag) angebracht werden. Eine spezielle Gruppe, die Fund- und Gangtafeln, die auch hier einzuordnen wäre, wird allerdings gesondert vorgestellt (Siehe Fund- und Gangtafeln, Tafeln zur Kennzeichnung und Orientierung.