Erbgerechtigkeit
Aus Handbuch
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Die Erbgerechtigkeit bedeutet durch das Erbbereiten oder amtliche Vermessen, die Rechtmäßigkeit des Besitzes oder Anspruchs herzustellen.
Die Erbgerechtigkeit bedeutet durch das Erbbereiten oder amtliche Vermessen, die Rechtmäßigkeit des Besitzes oder Anspruchs herzustellen.