Erbgerechtigkeit
Aus Handbuch
Die Erbgerechtigkeit bedeutet durch das Erbbereiten oder amtliche Vermessen, die Rechtmäßigkeit des Besitzes oder des Anspruchs auf ein Grubenfeld herzustellen.
Die Erbgerechtigkeit bedeutet durch das Erbbereiten oder amtliche Vermessen, die Rechtmäßigkeit des Besitzes oder des Anspruchs auf ein Grubenfeld herzustellen.