Erbhäuer
Aus Handbuch
Version vom 1. August 2012, 10:26 Uhr von Nobi (Diskussion | Beiträge)
Als Erbhäuer bezeichnete man einen ausgelernten Häuer, dem von den Geschworenen der volle Häuerlohn zuerkannt wurde und der für ein Gedinge zugelassen werden konnte.