Aufwältigung von Schächten

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Zum Abteufen eines Schurfschachtes muß man bei entsprechender Teufe beginnen, die Masse mit einem Eimer oder Kübel auszufördern. Diesen wird man zunächst an ein dickes Stück Seil anhängen und einfach herausziehen. Bei tieferen Schächten ist das ermüdend und die Gefahr, daß man selbst hineinspringt, losläßt oder mit dem Eimer an den Schachtstößen hängenbleibt und ihn dabei auskippt, wächst. Hier behilft man sich mit einer Rolle, über die der Eimer mittig in den Schacht läuft oder stellt einen Haspel auf. Abbildung 76 und Abbildung 81 zeigen Konstruktionen für Haspel. Als Zugseil ist altes Kletterseil oder etwas in ähnlicher Stärke und Tragfähigkeit geeignet, jedoch kein Hanfstrick oder gar eine alte Wäscheleine! Abbildung 77 zeigt den Einbau eines Haspels in einem Schacht.

Wo man Aufwältigungsarbeiten legal durchführen kann (glückliches Frankreich), das Bergamt nicht täglich die Baustelle umschleicht und es technisch möglich ist, kann man auch motorbetriebene Bauwinden einsetzen, wobei man das Förderseil über eine an einem stabilen Bock, Dreibein oder ähnlichem befestigte Rolle laufen läßt. Damit kann man natürlich größere Gefäße herausziehen, etwa 150 bis 200 kg bei entsprechender Kippvorrichtung sind zweckmäßig. Die Winde sollte mit einem der Tragfähigkeit des verwendeten Seils und der Masse des gefüllten Kübels angepaßten schnellen Motorschutzschalter ausgerüstet sein, der dann auslöst, wenn der Motor (durch Hängenbleiben des Fördergefäßes oder ähnliche Zwischenfälle) überlastet wird. Da eine gewöhnliche Bauwinde weit mehr als 150 kg ziehen kann, muß man den standardmäßigen Motorschutzschalter herunterdrehen oder einen kleineren einbauen (Anlaufstrom beachten, wer sich nicht sicher ist, fragt einen Elektriker). Als Förderkübel sind kippbare Dachdeckerkübel (ca. 50 l = 100 kg) Inhalt gut geeignet. Man kippt sie auf eine verschiebbare Rutsche aus, die von der Schachtbühne auf die Halde oder einen Schubkarren reicht (Abbildung 78).

Hat man keinen kippbaren Kübel, gehört zur Baustelleneinrichtung ein Kippgestell (Abbildung 79), das nahe des Kübellochs auf der Schachtbühne steht. Da man dabei den Kübel etwas ablassen muß und das Windenseil schief zieht, wäre es ganz gut, wenn das Gestell über dem Loch stünde, aber so kann man ja nicht fördern! Kann man doch. Abbildung 80 zeigt die entsprechende Technik, die von sächsischen Bergsicherungsbetrieben eingesetzt wird. Bevor man mit dem Nachbau beginnt, ist es empfehlenswert, eine solche Baustelle möglichst in Aktion zu besichtigen, auch deshalb, weil man dort in Sachen Schachtausbau etwas lernen kann.

In längeren tonnlägigen Schächten kann man den Eimer oder Kübel nicht mehr senkrecht herausziehen, sondern muß ihn auf dem Liegenden entlangschleifen. Das ist bei flachem Einfallen mühselig, da oft der Eimer auskippt oder hängenbleibt, zur Freude desjenigen, der unten steht und alles auf den Kopf kriegt. Schurfschächte sind nämlich meist nicht so groß, daß man eine „DINgerechte” Kopfschutzbühne einbaut, unter die der bedauernswerte Untermann flüchten kann. Wenn man offiziell einen Schacht aufmacht, sollte man das aber tun, zumindest irgendwas einbauen, wo jemand unterkriechen kann und was einen Eimer oder Kübel voll Steine verträgt (zum Beispiel eine stabile Fahrtenbühne). Um sich den Frust zu ersparen, daß von drei eingeschaufelten Eimern nur einer voll oben ankommt und man am Ende der Schicht mit Beulen und blauen Flecken geziert ist (der Untere wegen der Steine, der Fördermann, weil der andere mehrmals unmotiviert und heftig mit dem Gezähe fuchtelnd ausgefahren ist), begradigt man das Liegende mit sogenannten Tonnbrettern, die seitlich je ein hochkant stehendes Brett haben, damit der Eimer nicht runterrutscht (Abbildung 82). Wer Freude am Basteln hat, baut einen Skip aus Kunststoff (PVC-hart, 1 cm stark) oder Blech, der auf Rädern läuft und den Vorteil hat, daß er leichter zu ziehen ist und nicht so leicht auskippt. Sind die Räder des Skip groß genug (Kinderwagen, besserer Rasenmäher, Kinderroller, abgesägte Mülltonne (Abbildung 77) – fragt euren Schrottdealer!) und das Liegende ist relativ eben, kann auf die Tonnbretter verzichtet werden. Ein altes Kinderwagengestell und ein kleiner Haspel eignen sich übrigens auch vorzüglich zum Rucksacktransport in häufig befahrenen Schächten (Abbildung 81).

Beim Aufwältigen eines Schachtes sollte man nicht vergessen, daß man oft nicht weiß, worauf man so herumspringt. Es kann durchaus möglich sein, daß man nur auf einer mit Masse bedeckten faulen Holzbühne steht und darunter ein Loch gähnt! Ist man sich seiner Sache nicht absolut sicher, seilt man sich an einer kurzen Fangleine mit Shunt oder Klemmknoten an einem sicher befestigten dynamischen Fixseil mit Endknoten an. Jede im Schacht arbeitende Person erhält ihr eigenes Fixseil! Die aus Kletterseil bestehende Fangleine ist so lang, wie es zum Arbeiten bequem ist und man sich nicht verfitzt, also zwischen 1 und 2 m. Sie wird am Sitzgurt (zentrales Schraubglied) befestigt, nicht etwa wie beim altertümlichen Felsklettern nur am Brustgurt (oder gar am Hosenträger, um solche Experten kümmert sich dann die Feuerwehr), denn es soll bei einem Sturz niemand gekreuzigt werden.

Die Fangleine wird so am Fixseil befestigt, daß im Falle eines Sturzes der Hineingeplumpste noch nahe genug an einer Fahrt dran ist, um selbst herausklettern zu können. Ist das zum Arbeiten zu unbequem oder ist gleich gar keine Fahrt da, hat selbstverständlich jeder, der sich im Schacht angeseilt hat, sein Steigzeug so dabei, daß es nach einem Sturz sofort zum Hinaussteigen eingebaut werden kann (Kletterei siehe Kapitel 14). Kein Befahrer sollte sich bei Arbeiten im Schacht darauf verlassen, daß ihn nach einem Sturz gleich jemand rauszieht (was auch ziemlich schwer geht), sondern muß, solange ihm beim Fall nichts Ernsthaftes passiert ist, in der Lage sein, bei abgehender Sohle und Sturz ins Seil selbst aus dem Schacht zu steigen! Deshalb sind die kommerziell verwendeten Höhensicherungsgeräte mit Drahtseil und Befestigung am Rücken nicht zu empfehlen. Der Ausbau von Schächten während der Erkundung oder zum regulären Betrieb ist in den Kapiteln 12.1 und 12.7 beschrieben.