Bergbuch
Aus Handbuch
Im Bergbuch wurden durch den Bergschreiber alle Besitz-, Betriebs-, Vermögens- und Abgabeverhältnisse der im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bergamtes gelegenen Bergwerke öffentlich verzeichnet. Hierzu gehört z. B. auch das Erbbereiten.