Bergbuch

Aus Handbuch
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Im Bergbuch wurden durch den Bergschreiber alle Besitz-, Betriebs-, Vermögens- und Abgabeverhältnisse der im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bergamtes gelegenen Bergwerke öffentlich verzeichnet. Hierzu gehört z. B. auch das Erbbereiten.