Markscheiden und Verstufungen
Rechtlich besonders relevant Stellen wurden entsprechend auffällig unter Tage gekennzeichnet. Solche Stellen sind Markscheiden an Grubenfeldgrenzen, die durch sich an den Stößen gegenüberliegende, fette Kreuze vermerkt wurden, häufig als Malteserkreuz. War zu erwarten, daß ein solches Kreuz absehbar nicht lange lesbar sein würde (Löser, Liegendes einer stark geneigten Strecke), wurden die Kreuze auch mal übereinander gesetzt (Abbildung 36). Einfache, dünne Kreuze kennzeichnen oft unbedeutendere Vermessungspunkte. Diese Kennzeichnungen sind jedoch zeitlich und regional stark unterschiedlich.
Weitere Stufen sind beispielsweise die Vierte-Pfennig-Stufe, die das Einkommen eines Stollens in ein Grubenfeld und damit das Enterben dieser Grube beziehungsweise eines höher gelegenen Stollens markieren (Abbildung 34, Enterben: Der Hersteller und Betreiber eines Entwässerungsstollens erhielt von der Grube einen Anteil als Entschädigung, meist ein Neuntel des Gewinns (das Stollenneuntel). Er ging dessen verlustig, wenn ein tieferer Stollen die Entwässerung übernahm, sein Stollen enterbt wurde. Als minimal erforderlicher Höhengewinn wurden bald 10 Lachter ~ 20 m festgelegt).
Wurde ein Stollen durch zwei verschiedene Rechtsträger getrieben, wurden die Abschnitte durch eine Verstufung (Abbildung 34) markiert. Die Bedeutung anderer Stufen ist zur Zeit noch unklar, möglicherweise wurden sie nur lokal verwendet (Abbildung 35). Rückschlüsse auf deren Bedeutung erfordern zunächst eine ganze Menge Material mit exakten Beschreibung der Fundumstände, insbesondere der Lage zu Stollen, Schächten und so fort.
Markscheiden und andere Stufen sind oft farblich hervorgehoben, durch Auslegen mit Rötel (angerührtem Ziegelpulver) oder weißem Letten (Lehm, Ton), bei weniger bedeutenden Vermessungspunkten oder einfachen Gedingen hat man das nicht so oft. Sehr detailliert ist das Thema zum Beispiel in [9] behandelt, von dort stammen auch zahlreiche Vorlagen zu den Zeichnungen.