Siebente

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Der Siebente war eine Abgabe der Gewerken an den Erbstöllner und war in manchen Bergordnungen statt des Neunten vorgeschrieben. Gezahlt wurde die Abgabe nach Abzug des Zehnten und war der Siebente Teil des Restes der in der Grube geförderten Minerale.

„Auch ist zu merken, so einer mit einem Schacht hinab käme, den das Wasser vorhin gehindert hätte, und er trocknet ihm die Zechen, oder Oerter, so ist solcher Schacht schuldig und pflichtig, das Siebente zu schüten nach Erbstollens Gerechtigkeit, auf daß der Erbstollen desto baß möchte erhalten und gebauet werden.“ (Thomas von Wagner(17))