Steiger

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Ein Steiger war laut Bergordnungen eine vom Schichtmeister vorgeschlagene und vom Bergamt bestellte und vereidigte Amtsperson, dem die gesamte Organisation und Ausführung der Arbeiten in der Grube oblag. Er war dem Schichtmeister untergeordnet. Gemeinsam mit dem Berghauptmann konnte der Schichtmeister einen Steiger verpflichten, aber auch entlassen. Der Steiger ist auch heute noch die Berufsbezeichnung für eine Leitungsposition im Bergbau.

„Der Berghauptmann und Bergmeister sollen sämptliche Macht haben, einen ieglichen Steiger, mit und ohn der Gewercken wissen, seines Dienstes zu entsetzen.“(Löhneys(22))

Steiger mussten ein umfassendes theoretisches, aber auch praktisches Wissen haben. Dazu gehörten neben der regionalen Geologie auch die Kenntnisse über die anstehenden Erzgänge, ihr Verhalten im Gebirge, die Mineralisation und mögliche Erzführung. Ergänzt wurde es über ein Grundwissen in der Markscheiderei, der Zimmerei, der Wasser- und Wetterwirtschaft sowie den Künsten.

Neben der Organisation der Grubenarbeiten und der Sicherheit Untertage oblag dem Steiger auch die Materialbeschaffung und –verwahrung, die Überwachung der Erzförderung sowie des Erztransportes zur Hütte. Auch musste er bei der Aufstellung der Zubuße zuarbeiten. Aufgrund der umfangreichen Aufgaben durfte ein Steiger nur auf einer Zeche arbeiten

Mit dem wachsen der Bergwerke und deren Technisierung wurde eine Spezialisierung und Arbeitsteilung (Grubensteiger, Kunststeiger, Grabensteiger, Zimmersteiger und Pochsteiger) sowie eine hierarchischen Gliederung in Ober- und Untersteiger notwendig.


Beispiele für weitere Arbeitsaufgaben des Steigers

Zu Beginn der Arbeitswoche hatte der Steiger dem Schichtmeister ein Verzeichnis aller anfahrenden Bergleute, ihre Schichteinteilung und die Arbeitsorte mitzuteilen. wo und zu welcher Schicht sie arbeiten müssen. Versäumte er dies, konnte er mit einer Strafe in Höhe eines Wochenlohnes bestraft werden.

Der Steiger war auch zuständig für das Gezähe sowie das Geleucht der Bergleute, welches er vom Schichtmeister empfangen hatte und verwahrte. Er sorgte dafür, dass stumpfes Gezähe nach der Schicht in der Schmiede wieder aufgearbeitet wurde und in ausreichender Menge den Bergleuten zur Verfügung stand.

„Ein ieglicher Steiger sol den Häuern und Arbeitern, selbst alle Schichten, Unßlit und Eisen geben, und was sie erübrigen, in ihren Nutz zu wenden, nicht gestatten.“(Löhneys(22))

Wurde Erz angetroffen, musste der Steiger es dem Oberbergmeister, dem Bergwerksverwalter und den Geschworenen mitgeteilen. Ehe sie den Erzanbruch nicht besichtigt hatten, durfte das Erz nicht abgebaut werden.

„Vnd vor der besichtigung sol man nichts von Ertz nachschlagen, Es sollen aber die Steiger, souiel jmmer müglich, das Ertz in der früheschicht nachschlagen vnd ausführen lassen, desgleichen das gemeine Ertz gleich nach dem nachschlagen, vnd das gute Ertz wol vorwahren.“ (Bergordnung(10))

Fand ein Abbau statt, musste der Steiger die verschiedenen Erze unterscheiden können und diese schon in der Grube trennen.

"Die Steiger sollen alle reiche Ertz in einen guten festen Schrott, darein ein fester verschlossener Trog gesezt, wol verwahren, und in verschlossenen Gemachen puchen uns scheiden. Sie sollen auch solche reiche Ertz nicht anderst, dann in Fäßlein oder verschlossenen Hölen, für die Schmeltzhütten schicken."(Löhneys(22))

„Es sollen auch die Steiger zu ieder Zeit gute Auffachtung haben, vornemlich bey den unkändtlichen neuen Bergkarten, daß sie die Ertze recht scheiden, und mit Fleiß zusehen, was sie aushalten oder nicht aushalten sollen, damit Uns und den Gewercken kein Schaden zugezogen werde, Wollten aber solche unkändtliche Ertz und neue Bergkarten, sie am scheiden und aushalten zweiffelich machen, so sol der Wardein oder Hütten-Reuter allemahl, und so offt es nöthig, die Probe davonnehmen, und sie dessen berichten.“(Löhneys(22))

War die Schicht zu Ende, klopfte der Steiger die Bergleute aus der Grube.

"Wann sie aber an und außfahren sollen, so klopffet der Steiger an die Büne des Schachts, dadurch gibt er ihnen ein Zeichen, heraus zu fahren".(Löhneys(22))

Der Steiger war auch für die Ausbildung der Bergleute auf der Grube und deren öffentlich Auftreten zuständig.

„Die Berg-Purschen zu Bergmännischen Habit anhalten“(Schönberg(12))

Für Steiger bestand ein Ausschankverbot und es war ihm bei Androhung des Entzuges des Wochenlohnes untersagt, einen guten Montag, oder in der Woche eine Bierschicht zu halten. Dieses Verbot galt auch für die beschäftigten Bergleute und musste vom Steiger überwacht werden. Wurde gegen die Verbote verstoßen, konnte er von seinem Dienst entfernt werden.

„Es sollen sich auch unsere Steiger des Bierbrauens, Bierschenckens, damit sie den Arbeitern zum schwelgen und sauffen Ursach geben, gäntzlich enthalten.“(Löhneys(22))

Als Steiger durfte er keine Leute für sich arbeiten lassen, sollte mit seinem Lohn zufrieden sein und durfte von den Gewerken keine Geschenke über 3 Gulden annehmen.

„Hiemit wollen Wir auch allen Steigern ernstlich verboten haben, daß keiner keinen gemiethen Jungen, Häuer oder Knecht halten soll, bey Entsetzung ihrer Dienste und ernster Straffe.“(Löhneys(22))