Unfall

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Was tun bei einem Unfall?

Bei einem Unfall ist es das oberste Gebot, kühlen Kopf zu bewahren! Es ist nichts so schlimm, dass es nicht durch Dösigkeit und unbedachtes Handeln noch verschlimmert werden könnte!

  • Zunächst ist zu prüfen, ob eine akute Gefährdung der potentiellen Helfer besteht. Das hat nichts mit Eigennutz zu tun, sondern ein unverletzter Helfer ist Voraussetzung für erfolgreiche Erste Hilfe.
  • Hat man sich als Helfer soweit möglich gegen Gefahren gesichert, sorgt man dafür, daß der Verunfallte keinen weiteren Gefahren ausgesetzt ist. Im einfachsten Fall wird er aus der Gefahrenzone entfernt, ist dies aufgrund der Verletzungen oder sonstiger Umstände unmöglich, trifft man anderweitig Vorkehrungen, um weiteren Schaden zu verhüten.
  • Der nächste Schritt sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Beispiel bei Bewußtlosigkeit, Atemstillstand, starken Blutungen, Knochenbrüchen und Ähnlichem. Grundsätzlich ist in jedem Fall Erste Hilfe zu leisten, wenn der Verunfallte nicht gerade durch mechanische Einwirkungen erkennbar tot ist. Gerade bei Unterkühlungs- und Erschöpfungszuständen kann trotz nicht mehr erkennbarem Puls und Atmung der Körper noch lange Zeit lebensfähig sein und der Verunfallte wiederbelebt werden!

Die oben geschilderten Reihenfolge ist die gleichen wie bei jedem anderen Unfall irgendwo über Tage. Gerade mal die notwendigen Techniken bei der Bergung aus dem Seil (Kapitel 14.9) können einen Unterschied bilden, und Hilfe durch Dritte kann nicht zwischendurch ohne Zeitverlust mit dem Handy herangeholt werden. Ist der Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgt, beginnen die Spezifika eines Unfalls in der Altbergbau- oder Höhlenforschung.

Zunächst muß die Frage geklärt werden, ob der Verletzte aus eigener Kraft (mit Unterstützung der anderen Befahrer) die Grube verlassen kann, gegebenenfalls nach einer längeren Rast, oder nicht. Bestehen nur leise Zweifel über die Art und Schwere der erlittenen Verletzung (innere Verletzungen!), über die Transportfähigkeit oder die Kräfte der Befahrungsgruppe, ist es allemal günstiger, den Verletzten in einem Biwak und mit einer Bezugsperson zurückzulassen und Hilfe zu holen oder auf Hilfe zu warten. Ist man zu zweit oder dritt unterwegs gewesen, wird man in der Regel warten müssen. Der Verunglückte wird unter keinen Umständen allein gelassen, und nur unter seltenen Umständen kann man es verantworten, einen Befahrer allein Hilfe holen zu schicken!

Je nach Umständen reichen ein paar Träger und eine Trage, Zubehör zur Seiltechnik, Verbandsmaterial/ Schienen, natürlich Essen und warme Getränke und die Organisation des Transports ab Mundloch aus. Möglicherweise muß aber auch ein Arzt mit hinzugezogen werden, dann muß dieser mit der erforderlichen Ausrüstung versorgt werden. Ist abzusehen, daß die eigenen Kräfte und die freiwilliger Helfer aus dem Bekanntenkreis nicht ausreichen, muß der offizielle Weg beschritten und die Rettung unter Einsatz darauf spezialisierter Organisationen angeschoben werden. Das ist etwas verquollen formuliert – für diese Umgebung am leistungsfähigsten und besten ausgerüstet sind die Höhlenrettungen. Die offizielle Alarmierung führt jedoch in Sachsen über das Oberbergamt und von dort wahrscheinlich in erster Linie zur Grubenwehr. Ob man mit einem direkten Anruf bei einer der Höhlenrettungen diesen Weg vermeiden kann, ist zu bezweifeln. Die Rufnummern der genannten Organisationen siehe Kapitel 0.

Daß man sich bis zur Rettung des Verunfallten keine Gedanken über Rechtsfolgen und Kosten machen sollte, ist selbstverständlich. Zu berücksichtigen ist natürlich der Wille des Verletzten – keiner soll gegen seinen Willen wegen eines gebrochenen Beines von übereifrigen „Helfern“ sein Leben lang in Schulden gestürzt werden! Ansonsten gilt allgemein, die Klappe zu halten über alles, was nicht der Bergung und Versorgung des Verunfallten dient, und sich nach gelegter Aufregung über die richtige Darstellung des Vorfalls einen Kopf zu machen. Zur Rechtslage bei Unfällen siehe auch Kapitel 16.6.5.

Bei der Ausfahrt zum Hilfeholen ist es besonders wichtig, überlegt zu handeln. Fünf oder zehn Minuten Zeitverzug spielen unter den Verhältnissen eines Grubenunfalls keine Rolle, aber ein verstauchter Fuß oder ein selbst verunfallter Bote sind ein echtes Problem!