Unschlittgeld

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Das Unschlittgeld war eine nur in Sachsen gezahlte Gebühr der Gewerkschaften an den zuständigen Grabensteiger zur Deckung der ihm entstandenen Unkosten für das Geleucht.

Diese Gebühr wurde, wahrscheinlich mit der Einführung der Ölgeleuchte, im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.