Verwahrung

Aus Handbuch
Wechseln zu: Navigation, Suche

Bisweilen kann es erforderlich werden, einen Zugang zeitweise oder dauerhaft zu verschließen. Das kann bei den „Befahrerzugängen“ der Fall sein, wenn im Gebiet etwa umfangreiche „Sich-Sanierungs-Maßnahmen“ selbsternannter Bergsicherer bevorstehen, bei Eigentumswechseln von Grundstücken und dergleichen. Bisweilen wird auch bei Baumaßnahmen der Verschluß eines Zugangs erforderlich.

Handelt es sich um den einzigen Zugang zu einem Grubenbau, liegt es im Interesse der bergbauhistorischen Forschung, zuvor eine möglichst gründliche Dokumentation anzufertigen und verstärkt nach Möglichkeiten zu suchen, einen anderen Zugang zu öffnen oder dessen Öffnung weitestgehend vorzubereiten. Auf alle Fälle wird die Lage des Zugangs genau dokumentiert, und zwar von dauerhaft verfügbaren Punkten aus (Grenzsteine, trigonometrische Punkte, lagerichtige Eintragung in topografische Karten 1:10.000).

Zuweilen läßt sich entgegen den ursprünglichen Absichten dennoch ein Zugang erhalten. Argumente sind beispielsweise der Fledermausschutz (nach dem sächsischen Naturschutzgesetz dürfen unter anderem Fledermausquartiere nicht zerstört werden!) und der Denkmalsschutz, vergleiche auch Kapitel 16.5.3.

Liegt der Zugang auf Privatbesitz, ist der Eigentümer oft für eine Aufklärung über die überhaupt aus bergbaulicher Sicht bestehenden Risiken (oft eben keine) und die Rechtslage dankbar. Er hat dafür zu sorgen, daß von seinem Grundstück keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen und daß Altbergbauanlagen so gesichert sind, daß keiner unbeabsichtigt hineinfallen kann. Aber ob er daß mittels einem Gitter im gesetzten Mundloch (mit Schloß!) oder mit 100 m³ Beton sicherstellt, den ihm vielleicht irgendein Spezialist einreden will, ist seine Sache – schließlich muß es das auch bezahlen. Wann sich die Verantwortlichen im Staate Sachsen an eine entsprechend vernünftige Verwaltung der Steuergelder gewöhnen, statt sinnlose Teufen der Bergsicherungsbetriebe mitten auf dem Acker zu finanzieren, steht leider in den Sternen.

Soll ein inoffizieller Zugang dauerhaft verschlossen werden, meist um seine Entdeckung und Vernichtung zu vermeiden, erreicht man sein Ziel am sichersten, indem man einen halben bis einen Meter tief abteuft, ein Auflager schafft (Größe nach Erfordernis der zu erwartenden Belastung festlegen) und das Mundloch oder den Schacht mit Steinplatten (oder Hohldielen oder entsprechende Betonelemente) verwahrt. Ist das betreffende Loch zu groß für die Abdeckung mit Steinplatten, verwendet man Schienen oder entsprechende Stahlelemente oder gießt – am allerbesten – eine bewehrte Ortbetonplatte, natürlich mit einem Loch in der Mitte! Drüber kommt zunächst eine Plastefolie, um das Auswettern und Ausspülungen aus der Deckschicht zu verhindern. Dann folgen zunächst großformatige Natursteinplatten aus der betreffenden Gegend, grobstückiges Haufwerk und schließlich ein Bodenaufbau wie ringsum vorhanden. Bei der Gestaltung der Oberfläche lasse man seine Phantasie walten! Eingemessen wird ein solcher Zugang zweckmäßigerweise wie ein dauerhaft verwahrter.